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Ab 2012 wieder Förderung für Rußpartikelfilter Nachrüstung

Wer sein Dieselfahrzeug mit einem Partikelfilter nachrüstet, soll dafür wieder einen Zuschuss von 330 Euro vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhalten. Nach einem Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages stehen 2012 für das Förderprogramm 30 Millionen Euro zur Verfügung.

Die Förderbedingungen stehen im Einzelnen noch nicht fest. Die neue Förderrichtlinie wird sich jedoch eng an die Richtlinie für das Förderprogramm aus dem Jahr 2010 anlehnen. Eine rückwirkende Förderung für Nachrüstungen in 2011 ist ausgeschlossen.

Winterreifenpflicht

 

Laut StVO dürfen Führer eines Kraftfahrtzeuges seit Dezember 2010 bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur noch mit Winterreifen fahren. Diese Winterreifenverordnung trifft also alle Auto-, Lkw-, Bus- und Motorradfahrer. Auch Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen wurden, müssen bei Fahrten in Deutschland die vorgeschriebenen Reifen tragen.

Was kennzeichnet einen Winterreifen?
Als Winterreifen im Sinne der StVO gelten alle M+S-Reifen. Die Abkürzung steht für Matsch und Schnee. Das Gesetz schreibt außerdem eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimeter vor. Experten raten jedoch aus Sicherheitsgründen zu mindestens vier Millimeter Profiltiefe.

Was "kostet" Sie ein Verstoß gegen die Verordnung?
Ein "einfacher" Verstoß - also das Fahren ohne die vorgeschriebenen Reifen bei Schneeglätte, Schneematsch, Reifglätte oder Glatteis - kostet Sie ein Bußgeld von 40 EUR sowie einen Punkt in Flensburg.
Bei Behinderung des Straßenverkehrs / anderer Verkehrsteilnehmer durch falsche Bereifung werden sogar 80 EUR plus einem Punkt in Flensburg fällig.